Alle Menschen mit einem Pflegegrad (ab1 bis 5) haben einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ganz unabhängig vom Einkommen, vom Alter oder davon, ob ein Pflegedienst eingebunden ist.
Diese Leistung ist im § 40 SGB XI fest verankert, wird vollständig von der Pflegekasse übernommen und steht Ihnen zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen jeden Monat fest zu – unabhängig davon, welche weiteren Gelder oder Leistungen Sie bereits erhalten.